Der Bundestag hat am 03.02.2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen erheblich erweitert. In zwei wichtigen Bereichen gibt es nun verbesserte Leistungen.
Was im Sprachgebrauch von Expert/-innen schon lange etabliert ist, steht nun auch im Gesetz: „Menschen mit Behinderung“ heißt es jetzt statt „Behinderte Menschen“ und „behinderungsgerecht“ statt „behindertengerecht“. Diese Wortwahl soll zeigen, dass nicht länger die Behinderung den Menschen kennzeichnen soll, sondern dass das Gesetz die Behinderung als eine Eigenschaft von vielen betrachtet.
Im Teilhabestärkungsgesetz sticht besonders ein Punkt hervor: die Gleichbehandlung von Rehabilitand/-innen ohne Unterschied, ob sie in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter gemeldet sind. Das Gesetz nivelliert die bisherigen Leistungsabweichungen beider Rechtsrahmen und baut die Förderung aus. Rehabilitand/-innen haben nun den Anspruch auf Leistungen auf die meisten Unterstützungen im § 16 SGB II. Dahinter verbirgt sich eine ganze Reihe an Leistungen, die im Bezug des so genannten Hartz IV bisher verwehrt waren:
- Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder Angehöriger
- Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung
- das Einstiegsgeld
- Arbeitsgelegenheiten
- die freie Förderung (z. B. für Arbeitsmaterial)
- die Teilhabe am Arbeitsmarkt, wodurch Arbeitgeber großzügige Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.
Als zweiten großen Wurf verbessert das Teilhabestärkungsgesetz den Anspruch auf Ausbildung. Wenn Menschen mit Behinderungen bisher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiteten, konnten sie keine Ausbildungsförderung erhalten. Die Konsequenz: Fast niemand schaffte den Übergang vom geförderten in den ersten Arbeitsmarkt. Nun stehen endlich allen Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Ausbildungshilfen zur Verfügung.
Das Teilhabestärkungsgesetz enthält noch weitere Meilensteine auf dem Weg in die Inklusion: www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html
Arbeitgebende, die Näheres über das Teilhabestärkungsgesetz wissen möchten, wenden sich an die Fachkräfteberater/-innen der KielRegion:
Fiete Mikschl, Wirtschaftsförderungsagentur des Kreises Plön GmbH, mikschl@wfa.de, T 0172 / 1463102
Ruth Jakobs, KielRegion GmbH, r.jakobs@kielregion.de, T 0170 220 19 26