Treibhausgas Minderung

Mit dem Zielkonzept ‚Moderne Mobilität‘ wurde für den Horizont 2050 das Ziel der weitgehenden CO2-Neutralität (-95 %) vereinbart und um dies zu erreichen und den Prozess der Treibhausgas Minderung begleiten und auch bewerten zu können, wurde ein Evaluationskonzept geschaffen. Aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen (z. B. Energiekosten, Bevölkerungsentwicklung) ist die wirksame Realisierung eines langfristig angelegten Handlungskonzepts keineswegs von vornherein garantiert, da verkehrsrelevante Maßnahmen stets im Kontext zu gesellschaftlichen, ökonomischen und umweltbedingten Rahmenbedingungen betrachtet werden müssen. Daher dient das Evaluationskonzept dazu, Maßnahmenwirkungen im Umsetzungsprozess sowie Abweichungen zur Zielsetzung frühzeitig zu erkennen, um dann die Möglichkeit zu haben, adäquat reagieren und handeln zu können. 

Das Evaluationskonzept beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Prozessevaluation, zeigt aber auch die Vorgehensweise für die Evaluation von Einzelmaßnahmen und Projekten auf.

Prozessevaluation

Die Evaluation des Umsetzungsprozesses umfasst die beiden Bausteine der Umsetzungsanalyse und Wirkungsanalyse, deren Ergebnisse in unterschiedlichen Zeitintervallen in Berichtsform dokumentiert werden.

Während die Umsetzungsanalyse den Prozess der Umsetzung betrachtet (Welche Maßnahmen wurden umgesetzt und werden aktuell geplant? Wo gibt es Erfolge und Hindernisse bzw. Schwierigkeiten?), wird mit der Wirkungsanalyse die Zielerreichung geprüft (Wie weit ist der Fortschritt zur Erreichung der Ziele? Gibt es Bedarf zur Anpassung der Handlungsstrategien?). Die Erkenntnisse aus der Evaluation von Einzelmaßnahmen und Projekten können in die Prozessevaluation einfließen. Insofern in der Prozessevaluation Effekte festgestellt werden, die nicht zielführend und entsprechend unerwünscht sind, ist die Anpassung des Maßnahmenkonzepts zu prüfen, um entsprechend nachzusteuern.

Evaluation von Einzelmaßnahmen

Das Maßnahmenkonzept benennt eine Vielzahl von möglichen Pilotprojekten, mit denen neue Handlungsansätze erprobt werden sollen. Es wird empfohlen, die Umsetzung dieser Einzelmaßnahmen zu evaluieren, um die gewonnenen Erfahrungen fundiert bewerten zu können. Eine kritische Begleitung der Pilotprojekte ermöglicht Konsequenzen im Hinblick auf eine Multiplikation des neuen Handlungsansatzes in der KielRegion.

Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist die Ermittlung von Wirkungen durch Vorher-/ Nachheruntersuchungen möglich. Dazu ist zunächst die Definition der jeweils projektrelevanten Messgrößen erforderlich, die sich als Auswahl aus den vorgeschlagenen Indikatoren anbietet. Im Ergebnis können Erfolge der Maßnahme ebenso wie Schwierigkeiten in der Umsetzung erkannt und benannt werden.

Messbare Indikatoren

Die Evaluation erfordert eine Festlegung von Indikatoren, welche die Beurteilung der Wirksamkeit im Hinblick auf die definierten Ziele ermöglicht. Die Indikatoren sollten möglichst objektiv und quantitativ erfasst werden können. Für die Ermittlung der Indikatoren werden Zeitintervalle vorgeschlagen, die eine Regelmäßigkeit der Überprüfung gewährleisten, wobei gleichzeitig Aufwand und Kosten für die jeweilige Erhebungsmethodik zu berücksichtigen sind.

Für einige Indikatoren (CO2-Emissionen, Modal Split, Pkw-Fahrleistung) liegen mit dem Zielkonzept quantifizierte Zielwerte vor (vgl. Masterplan Mobilität der Kielregion (2017); Kap. 1.2.7). Demgegenüber ist für eine Vielzahl der Indikatoren die qualitative Entwicklung aus-schlaggebend (z. B. rückläufige Unfallzahlen).

Ansprechpartner

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Martin Kliesow

Neufeldtstraße 6
24118 Kiel