
Mitteilung vom 10. April 2025
Wasserstoffhochlauf in Schleswig-Holstein – Land startet neue Förderung für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Grüner Wasserstoff ist der Gamechanger der Energiewende“
Um den weiteren Hochlauf der nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein zügig voranzubringen, legt das Land Schleswig-Holstein seine Förderung für Wasserstoffprojekte neu auf. Die überarbeitete Förderrichtlinie wurde heute (10. April 2025) veröffentlicht. „Grüner Wasserstoff ist der Gamechanger der Energiewende. Die Neuauflage der Wasserstoff-Förderrichtlinie ist Teil unserer erst kürzlich fortgeschriebenen Wasserstoffstrategie. Sie schafft Investitionssicherheit und bietet so der regionalen Wirtschaft die Möglichkeit, gezielt in zukunftsweisende Technologien mit erneuerbarem Wasserstoff und den Prozess der Transformation zur klimaneutralen Industrie zu investieren“, sagt Energiewendeminister Tobias Goldschmidt.
Die Wasserstoff-Förderrichtlinie trägt zu den Zielen der schleswig-holsteinischen Wasserstoffstrategie bei. Mit ihr soll der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft weiter vorangetrieben und regionale Wertschöpfung generiert werden. Dazu werden rund 50 Millionen Euro aus Landesmitteln und zur Ko-Finanzierung 10 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.
Der erste Förderaufruf (Call) für Unternehmen wird Anfang Mai 2025 starten. Hier sollen zunächst Vorhaben gefördert werden, die erneuerbaren Wasserstoff aus Elektrolyse nachhaltig erzeugen und speichern. Unternehmen können ihre Projektvorschläge dann innerhalb von sechs Wochen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einreichen, dort werden zeitnah auch die genauen Daten des Calls bekanntgegeben.
In den darauffolgenden Monaten sind während der Laufzeit der Förderrichtlinie mehrere Calls geplant, die für unterschiedliche Fördergegenstände vorgesehen sind. Unternehmen in Schleswig-Holstein können mit der überarbeiteten Richtlinie Vorhaben für wasserstoffgestützte Technologien fördern lassen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Richtlinie:
Das Förderangebot wird von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) umgesetzt. Die WTSH ist die Bewilligungsbehörde für die Gewährung der Förderung im Rahmen der Wasserstoffrichtlinie. Ebenso übernimmt die WTSH die fachliche Bewertung der Projektvorschläge, die bis zum 20.06.2025 bei der WTSH einzureichen sind. Weitere Informationen zur Richtlinie, Antragstellung und Ansprechpartner finden Sie unter https://wtsh.de/de/aufbau-einer-nachhaltigen-wasserstoffwirtschaft—wasserstoffrichtlinie